Bürgerbeteiligung mit dem openDemokratie-Tool

openPetition schenkt Kommunen Werkzeug für digitale Beteiligung

Egal, ob die Menschen unzufrieden mit dem Schulsystem, der lokalen Parkplatzsituation sind oder eigene Vorschläge für Gesetzesinitiativen vorbringen möchten: Petitionen sind eine einfache und effektive Möglichkeit, um seine Stimme zu erheben und Einfluss auf die Politik zu nehmen. Doch in Städten und Gemeinden gibt es keine Petitionsausschüsse.

Oft werden Anliegen zwar direkt an den Stadt- bzw. Gemeinderat gerichtet, jedoch gibt es kaum Möglichkeiten, diese Anliegen online einzureichen. Wird als Ersatz der nächsthöhere Petitionsausschuss adressiert, dauert nicht nur die Verwaltung länger, auch der Dialog zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Politik wird verlagert.

Für Bürgerinnen und Bürger: Info
Für Kommunen: Petitionsablauf
Für Kommunen: Implementierung

Viele Petitionen befassen sich mit Lokalpolitik. Damit diese Beteiligung wirklich wahrgenommen wird und Anliegen behandelt werden, hat die Petitionsplattform openPetition das sogenannte openDemokratie-Tool (opTo) entworfen. Diese Software ermöglicht das Starten und Unterzeichnen von Petitionen direkt auf den Webseiten der Städte und Gemeinden. Wird das Quorum erreicht, muss ein zuständiges Gremium das Anliegen der Petition behandeln und eine Stellungnahme veröffentlichen. Aber auch wenn das Quorum nicht erreicht wurde, gibt es auf jede der Petitionen eine transparente Antwort. So können Anliegen der Bürgerinnen und Bürger direkt an die jeweiligen Repräsentanten übermittelt werden. Ein Umweg wird vermieden, die Petition kommt jedoch trotzdem auf fortschrittlichem Weg bei den Entscheidungstragenden an.

„Durch das openDemokratie-Tool ermöglichen wir es unseren Bürgerinnen und Bürgern direkt über unsere städtische Homepage Petitionen an die Stadt Bad Vilbel zu richten. Das Tool ist dabei einfach zu bedienen und selbsterklärend. Das macht Bürgerbeteiligung unkompliziert.“

Dr. Thomas Stöhr (CDU), Bürgermeister von Bad Vilbel, Deutschland

„Mir ist es ein großen Anliegen, den Bürgern eine Möglichkeit zu geben, ihre Ideen und Vorschläge ohne große Hürden und mit viel Transparenz einreichen zu können und sie damit noch mehr als bisher am Stadtgeschehen und der Entwicklung zu beteiligen.“

Guido Rahn (CDU), Bürgermeister von Karben, Deutschland

„Bürgerbeteiligung stärkt in hohem Maße die Demokratie und beugt Extremismus vor. Der Stadt Neu-Anspach ist der Wille ihrer Bürgerinnen und Bürger wichtig, daher nutzen wir das Petitionstool von openPetition.“

Thomas Pauli (SPD), Bürgermeister von Neu-Anspach, Deutschland

WIE FUNKTIONIERT'S?

Mit gutem Beispiel geht die deutsche Stadt Karben voran. Über das von openPetition bereitgestellt Tool kann auf der gemeindeeigenen Seite direkt ein Petition gestartet oder unterschrieben werden. Erfüllt diese das Quorum innerhalb einer bestimmten Zeit, wird die Petition in einem das Thema betreffenden städtischen Gremium behandelt. Auch wenn nicht genügend Unterschriften für das Quorum zustande kommen, war das Engagement nicht umsonst! Der Bürgermeister wird sich dem Anliegen nach der Frist annehmen und antworten. Diese Stellungnahme wird neben der Petition für alle einsehbar veröffentlicht.

AUCH BEI IHNEN VOR ORT

Wollen auch Sie Ihren Bürgermeister bzw. Ihre Oberbürgermeisterin informieren und den Bürger-Politik-Dialog fördern? Wir haben eine Textvorlage für alle Interessierten erstellt, welche man ganz leicht per E-Mail an die Politik bzw. Verwaltung vor Ort schicken kann:

BÜRGERBETEILIGUNG FÄNGT IM KLEINEN AN

Jede Stadt und jede Gemeinde hat die Möglichkeit, opTo zu nutzen und somit den Bürger-Politik-Dialog zu stärken sowie Bürgerbeteiligung zu unterstützen. openPetition ist gemeinnützig, arbeitet transparent und datenschutzfreundlich.

PRESSESCHAU

Eine Übersicht über alle Berichterstattungen zu dem openDemokratie-Tool finden Sie auf openPetition. Hier eine kleine Auswahl:

KURZ & KNAPP

  • Über das von openPetition bereitgestellte openDemokratie-Tool kann auf jeder gemeindeeigene Seite direkt eine Petition gestartet & unterschrieben werden.
  • Wenn das regionale Quorum erreicht ist, wird das Anliegen an das Parlament und die Verwaltung weitergeleitet, damit es öffentlich beraten werden kann.
  • Stellungnahmen und Beschlüsse werden online veröffentlicht.
  • Bürgerinnen und Bürger werden über Anliegen aus der Region informiert.
  • Die Widget Lösung lässt sich in jede Webseite einbinden. Das Design lässt sich anpassen. Mehr als HTML und CSS Kenntnisse sind nicht erforderlich.
  • Das Tool kann in Deutschland, Österreich und der Schweiz eingesetzt werden

HÄUFIGE FRAGEN

Warum wird das Tool gratis zur Verfügung gestellt?
Bürgerbeteiligung darf nicht am Geld scheitern. Wir engagieren uns für mehr Bürgerbeteiligung und möchten die Hürden für die politische Teilhabe senken. Unsere Organisation baut seit 8 Jahren skalierbare Online-Werkzeuge für Bürgerbeteiligung. Wir arbeiten gemeinnützig und nicht gewinnorientiert. Unsere Plattform finanziert sich fast ausschließlich über Spenden unserer Nutzer. Im letzten Jahr haben uns 7.159 Förderinnen und Förderer mit einem durchschnittlichen Förderbetrag von 50 EUR unterstützt. Spenden von zufriedenen Kunden kommen der Weiterentwicklung des Tools zugute.
Wie stellen wir den Betrieb des Tools sicher?
Als Provider des Tools verpflichten wir uns vertraglich darauf, auf Fehlermeldungen von Kunden innerhalb von einem Werktag zu reagieren und reproduzierbare Fehler innerhalb von 3 Werktagen zu beseitigen. Alle Daten werden in Echtzeit gespiegelt und zusätzlich täglich gesichert. Unsere Server liefern 10 Mio. Seiten pro Monat aus.
Das Tool bietet im Endeffekt die gleichen Funktionen wie Ihre Plattform, wird aber auf der Website der Kommune integriert?
Das Widget ist eine vereinfachte Form unserer Formulare für “Petition starten” und “Petition unterschreiben”. Die Petitionen im Tool der kommunalen Website werden auf der openPetition Plattform gespiegelt. Auf beiden Seiten kann unterschrieben werden. Der Debattenraum und das Petitions-Blog ist in dem Tool noch nicht verfügbar. Eine Erweiterung ist geplant.
Warum sollen wir den gleichen Service anbieten, den es auch auf der Plattform von openPetition gibt?
Alle Bürgerinnen und Bürger können über openPetition eine Petition an die Stadtverwaltung oder den Stadtrat richten. Wir denken jedoch, es ist viel attraktiver für Bürgerinnen und Bürger, wenn Sie diesen Service im eigenen Portal der Stadt wahrnehmen können und zugleich eine Zusage von der Stadt bekommen: „Wir nehmen eure Anliegen ernst und wir garantieren eine zeitnahe Befassung, wenn eine gewisse Relevanzschwelle überschritten ist.“
Wir haben schon eine Form der Bürgerbeteiligung, warum brauchen wir dann noch das openPetition Tool?
Petitionen stärken das Initiativrecht der Bürger. Es geht ausdrücklich darum, das die Initiative zu einem Gesetz oder zu Verwaltungshandeln auch von den Bürgern ausgehen kann. Damit lässt sich das Instrument sehr gut mit anderen Formen der Bürgerbeteiligung kombinieren, die sich auf eine andere Phase im Gesetzgebungsprozess bzw. im Verwaltungsprozess beziehen. Beispiele für Bürgerbeteiligung die sich sehr gut ergänzen sind z.B. Bürgerbeteiligungsverfahren, Konsultationen, Befragungen, Workshops oder ein Mängelmelder-System.
Unser Bundesland hat kein kommunales Petitionsrecht. Darf ich als Kommune eine verbindliche Beratung einer Petitionen garantieren? Braucht es dafür einer eigenen Satzung?
Unserem Wissen nach liegt es im Ermessen der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung, wie eingegangene (Online-)Petitionen, die das Quorum erreicht haben, behandelt werden. Eine Bürgerbeteiligungssatzung, wie sie die hessische Stadt Gießen eingeführt hat, begrüßen wir sehr, es ist jedoch keine Voraussetzung für den Einsatz eines Tools für Online-Petitionen.
Hat eine Petition eine bindende Wirkung auf das kommunale Parlament?
Eine Petition ist einem Einwohnerantrag ähnlich – ein niedrigschwelliges Beteiligungsinstrument. Es geht darum, ein Thema auf die Tagesordnung in der Stadtverordnetenversammlung oder im Fachausschuss zu setzen und eine öffentliche Debatte darüber zu führen. Es gibt eine Garantie für eine öffentliche Beratung ab einem bestimmten Quorum, die Entscheidung liegt jedoch bei den gewählten Vertreterinnen und Vertretern. Es kann gute Gründe geben, warum das Parlament gegen eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in einer Sache entscheidet.
Welche Vorteile gibt es gegenüber einem Einwohnerantrag?
Der größte Vorteil liegt in den einheitlichen Regelungen, wie eine Kommune opTo-Petitionen handhabt. Einwohneranträge haben von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedliche Regeln. In Hamburg und Hessen sind diese überhaupt nicht vorgesehen. Die Quoren für Einwohneranträge sind nicht einheitlich, in einigen Bundesländern muss überhaupt kein Beschluss zu den Anträgen getroffen werden und auch das Mindestalter ist nicht einheitlich.
Bei opTo gibt es einen klaren Rahmen und transparente Regelungen:
Petitionen müssen innerhalb einer festen Frist bearbeitet werden. So werden Anliegen zeitnah behandelt, was gerade bei drängenden Themen sehr wichtig ist. opTo können alle Bürgerinnen und Bürger einer Kommune nutzen. Wir finden, jede Stimme sollte gehört werden - unabhängig vom Alter. Zudem ist opTo sehr viel einfacher zu verstehen und erfordert weniger Zeit als ein Einwohnerantrag. Auch die Kommune spart dadurch Zeit- und Arbeitsaufwand. Außerdem werden zu allen Petitionen Stellungnahmen und Beschlüsse transparent auf der jeweiligen Seite veröffentlicht. Somit gibt es einen freien Informationsfluss und niemand hat das Gefühl, dass Entscheidungen hinter verschlossenen Türen getroffen werden.
Was passiert, wenn Bürgerinnen und Bürger nur dagegen sind oder nur ihre Partikularinteressen vertreten wollen? Wie trägt das zum Gemeinwohl bei?
Unsere Erfahrung zeigt, wenn Bürgerinnen und Bürger mit ihren Anliegen ernst genommen werden, dann lohnt es sich für eben solche ihre Zeit und Ideen für gemeinschaftliche Zwecke in die kommunale Politik einzubringen. Wer Anliegen von Bürgerinnen und Bürger offen und wertfrei diskutiert und auf die Fragen wirklich eingeht, der bekommt wertvolle Zuarbeit durch die eigenen Bürgerinnen und Bürger. Wer transparent mit den Anliegen umgeht, macht sich weniger angreifbar für die zunehmend extremen Positionen in unserer Gesellschaft.
Unsere Bürgerinnen und Bürger wenden sich immer direkt an die Kommune oder nutzen die Einwohnerfragestunde, um ihr Anliegen persönlich vorzutragen oder engagieren sich lieber in politischen Parteien und Gruppierungen. Wozu brauchen wir dann ein Online-Tool?
Viele berufstätige Menschen, gerade mit Kindern, haben oft nicht die Möglichkeit, zu Sitzungen oder zu Sprechstunden persönlich zu erscheinen. Für viele andere Menschen ist es eine hohe Hürde, das persönliche Gespräch zu suchen – sei es aus Misstrauen oder aus Resignation, „es ändert sich ja doch nichts“ oder auch weil sie nicht wissen, ob sie mit ihrem Problem allein sind oder es auch andere betrifft. Online-Beteiligung verhilft diesen Menschen zu einem niedrigschwelligen Zugang zur politischer Beteiligung. Viele Verbesserungen oder Missstände können so rechtzeitig sichtbar gemacht werden und das Vertrauen in unsere repräsentative Demokratie gestärkt werden. Damit steigt auch die Zufriedenheit der eigenen Bürgerinnen und Bürger mit den gewählten Abgeordneten. Eine Online-Initiative ist ein erster Schritt auf dem Weg zur Lösung und Konsensfindung an deren Ende immer auch das persönliche Gespräch steht. Das Online-Verfahren garantiert lediglich, dass jeder zu seinem Recht kommt, gehört zu werden. Transparent und sichtbar für alle, ist es ein Beweis für eine lebendige und gesunde Demokratie.
Wer überwacht, ob die Anfrage bei uns richtig ist, wenn beispielsweise auf unserer Webseite eine Anfrage zur Gesetzgebung oder zum Schulsystem gestellt wird, dafür jedoch die Landesregierung zuständig ist?
Unsere Redaktion prüft zunächst, ob der richtige Empfänger eingetragen wurde und korrigiert die Angaben im Falle eines falschen Adressaten. Die Petition ist dann nicht mehr über das Tool der Kommune sichtbar, sondern nur noch über die Plattform openPetition.
Wer moderiert die eingegangenen Petitionen? Was passiert mit Petitionen mit sinnlosem, beleidigendem oder rechtlich unzulässigem Inhalt?
Die openPetition-Redaktion verwaltet die gestarteten Petitionen und prüft, ob sie unseren Nutzungsbedingungen entsprechen. Eine redaktionelle Überarbeitung der Texte sowie die Überprüfung von angegebenen Quellen erfolgt ebenfalls durch die Redaktion. Die Nutzungsbedingungen orientieren sich dabei an staatlichen Petitionsplattformen und anderen sozialen Netzwerken.
Wer legt das Quorum fest und auf welcher Grundlage? Gibt es bei Anfragen an eine Kommune überhaupt ein Quorum?
Das Sammelquorum stellt für jedes Anliegen eine gewisse Mindestrelevanz für die Gemeinschaft sicher. Das Quorum gewährleistet die Arbeitsfähigkeit der in der Petition adressierten Personen und Parlamente und schützt diese vor einem möglichen Missbrauch dieses Instruments. Die Berechnungsformel lautet: f(x)= x ^ (0,616).  Dabei ist x die Einwohnerzahl der Region. Die Potenzfunktion stellt sicher, dass in kleinen Regionen das Quorum prozentual höher ist als in großen Regionen, weil es lokal einfacher ist, Menschen zu beteiligen und zu aktivieren. Der Exponent 0,616 stellt sicher, dass die Hürde auf openPetition realistisch reicht werden kann. Beispielrechnung für die Stadt Karben:

Einwohner: 22.049 (Stand 2017)

Quorum = 22.049 ^ 0,616 = 473,7

Das Quorum wird der Übersichtlichkeit halber auf die 2 führenden Stellen gerundet.

Quorum = 470

Mehr Informationen… 
Kann auch ein individuelles Quorum eingestellt werden?
Eine Abweichung von dem vorgeschlagenen openPetition-Quorum ist möglich und kann in dem Petitionstool konfiguriert werden.
Ist es auch möglich, dass nur städtische Themen behandelt werden? Wie wird dies redaktionell sicher gestellt?
openPetition selber entscheidet nicht darüber, ob ein Anliegen im Zuständigkeitsbereich der Kommune liegt oder nicht. Auf Wunsch der Kommune informieren wir über jede veröffentlichte Petition (per Email) mit der Möglichkeit für die Kommune einen Vermerk zur Petition zu hinterlassen, der auf die Nichtzuständigkeit hinweist. Auch wenn das Quorum erfüllt würde, greift in diesem Fall nicht der Prozess der öffentlichen Anhörung und Stellungnahme durch die Petitionsempfänger.
Wie wird geprüft, ob es sich bei den Unterstützenden um Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde handelt?
Zum Quorum zählen lediglich Unterschriften, die von Menschen aus der Gemeinde getätigt werden. Unser System erkennt anhand eines Abgleichs der Adressdaten mit den öffentlich zugänglichen Daten von openStreetmap, ob eine Adresse sich in der betreffenden Region befindet oder nicht. Dieser Service ist einzigartig und gibt es so auf keiner anderen Petitionsplattform. Es können auch Menschen aus anderen Städten und Gemeinden unterschreiben, diese zählen jedoch nicht zum Quorum. Jede Unterschrift erhöht die öffentliche Aufmerksamkeit für die Petition. Für die Entscheiderinnen und Entscheider ist es jedoch sehr wichtig zu wissen, wie hoch die Resonanz in der eigenen, betroffenen Region ist.
Wer wird innerhalb der Verwaltung informiert, wenn die Petition das Quorum erreicht hat oder der Sammlungszeitraum der Petition beendet ist?
Eine Benachrichtigung an eine oder mehrere E-Mail-Adressen der Verwaltung ist vorgesehen, wenn das Sammelquorum einer Petition erreicht wurde und oder wenn der Sammlungszeitraum beendet ist.
Erhält die Gemeinde die Kontakte der Befürworterinnen und Befürworter der Petition?
Ja. Unterschriften, die auf der eigenen Seite gesammelt wurden, liegen vollständig vor. Bei Unterschriften auf openPetition werden Straße und Hausnummer auf insgesamt vier Zeichen gekürzt.
Wie lange werden die Daten der Bürgerinnen und Bürger auf Ihrem Server gespeichert?
Unterschriften können während des Sammlungszeitraums zurückgezogen werden. Personenbezogene Daten einer Unterschrift können jederzeit gelöscht werden. Alle Unterschriften werden drei Jahre nach Ende einer Petition gelöscht.
Kann während der Unterschriftensammlung mit den Petitions-Startenden Kontakt aufgenommen werden, wenn beispielsweise der Sachverhalt falsch verstanden oder falsch dargestellt wird?
Petitions-Startende können jederzeit über ein Webformular auf openPetition kontaktiert werden. Eine weitergehende Kontaktmöglichkeit per Telefon ist über eine Vermittlung durch die openPetition-Redaktion möglich. Dabei klärt die Redaktion immer vorher, ob die Petitions-Startenden mit der Weitergabe der Telefonnummer einverstanden sind.
Kann das Tool auch von der Verwaltung genutzt werden, um sich ein Meinungsbild zu einem bestimmten Projekt einzuholen?
Politik und Verwaltung können selbst auch Petitionen starten und für Zustimmung zu einem Projekt werben. openPetition hat die Möglichkeit, Nutzerinnen und Nutzer über Petitionen in der eigenen Region zu informieren, wenn sie das möchten. Eine Erweiterung für Petitionen, mit der Unterstützende unter mehreren Lösungsalternativen zu einem Projektantrag oder Anliegen wählen können, ist bereits für 2021 geplant.
Wie hoch ist die Aufwandsentschädigung, wenn openPetition das Design für uns anpasst?
Für spezielle Wünsche im Rahmen einer Designanpassung berechnen wir einmalig 250 EUR netto - das ist jedoch optional, kein Muss. In der Pauschale sind die gängigen Browsertypen (Chrome, Firefox, Safari, Edge) und Bildschirmgrößen (Mobile/Tablet/Desktop) abgedeckt. Mit der Pauschale können wir keine 100%ige Designanpassung garantieren. Bitte beachten: opTo kann auch völlig kostenfrei implementiert werden.
Was muss ich beim Datenschutz beachten, wenn ich das Tool auf meiner Webseite einbinde?
Als Webseitenanbieter haben Sie ein Petitionen-Widget von openPetition eingebunden. openPetition verarbeitet Daten im Petitionswidget im Auftrag des Webseitenanbieters. Für die Verarbeitung der Daten gelten die Datenschutzbestimmungen von openPetition. openPetition trifft alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmengetroffen (TOM), um die Vorgaben der Datenschutzgesetze zu erfüllen.

Ein Vertrag für Auftragsdatenverarbeitung regelt die jeweiligen gesetzlich vorgeschriebenen Verantwortlichkeiten. Der ADV ist ein Standardvertrag und basiert auf der Vorlage „Formulierungshilfe für einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO“, herausgegeben von den Datendatenschutzbeauftragten von Bund und Ländern.

Als Webseitenanbieter informieren Sie in Ihren Datenschutzbestimmungen über die Zusammenarbeit mit openPetition:

Für unsere Petitionstool nutzen wir den Dienst von openPetition. openPetition garantiert einen vollständigen Datenschutz und rechtssichere Datenspeicherung der Unterstützungsunterschriften. Unterstützende werden bei Bedarf über den Fortschritt der Petition informiert. Die Einwilligung in die Datenverarbeitung und in die Kontaktierbarkeit kann jederzeit widerrufen werden. Weitere Informationen zum Datenschutz bei openPetition finden Sie hier: https://www.openpetition.de/content/data_privacy.